Anders als die meisten Rechtsgebiete, die sich auf einen ausgewählten Lebensbereich beziehen, ist das Agrarrecht eine Querschnittsmaterie. Nicht ein bestimmtes rechtliches Thema steht hier im Mittelpunkt, sondern die Rechtsprobleme einer ganzen Berufsgruppe.
So verschieden wie die landwirtschaftlichen Betriebe und so verschieden wie die Landwirte selbst sind, so abwechslungsreich ist auch unsere Tätigkeit in diesem Rechtsgebiet.
Wir beraten unsere landwirtschaftliche Klientel in allen den Betrieb betreffenden Fragen; egal ob sie öffentlich-rechtlicher oder zivilrechtlicher Natur sind. Vom An- / Verkauf von Flächen über den Bau des neuen Schweinestalles bis hin zur Regelung der Betriebsnachfolge sind wir Ihre kompetenten Berater im Agrarrecht.
Wir sind zudem Mitglied in der DGAR,
Deutsche Gesellschaft für Agrarrecht:
Ihre Ansprechpartner:
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Agrarrecht, für Arbeitsrecht und für Miet- & Wohnungseigentumsrecht