Geschichte

Unsere Sozietät besteht seit dem 1. Januar 1982 und konnte damit im Jahr 2017 auf 35 Jahre erfolgreiche gerichtliche und außergerichtliche Tätigkeit für unsere Mandanten zurückblicken.

Gegründet wurde die Gesellschaft von den Rechtsanwälten Max Walber und Franz Holtz.

Die Vielzahl der Mandate und die Treue unserer Mandanten, durch die wir das in uns gesetzte Vertrauen bestätigt sehen, führte 1991 zur ersten Erweiterung unserer Sozietät. Rechtsanwalt Rolf Rodenjohann wurde in die Gesellschaft aufgenommen.

Nach seinen frühen tragischen Tod im Jahr 1996 trat Frau Rechtsanwältin Jutta B. Pesch im Jahr 1997 ihre Tätigkeit in unserer Kanzlei an und wurde Gesellschafterin.

Unser Gesellschafter Ralf Schröder ist seit Juli 2002 als Rechtsanwalt in unserer Sozietät tätig. Er war schon seit 1998 während seiner Studienzeit und seines Referendariates regelmäßig in unserem Haus beschäftigt.

Seit 2007 wird unser Anwaltsteam durch Rechtsanwältin Saskia Holtz-Erhart verstärkt, die ebenfalls schon während Ihrer Referendarzeit in unserer Kanzlei tätig war.

Unser Gründungsgesellschafter Max Walber schied zum 11. Dezember 2013 aus unserer Gesellschaft aus.

Wir sind seit der Gründung unserer Kanzlei die engagierten Berater unserer Mandanten in allen Rechtsangelegenheiten. Wo immer sich die Möglichkeit bietet, steht dabei die Schlichtung von Streitigkeiten und die Bemühung um einen fairen Interessenausgleich unter den Beteiligten im Vordergrund.

Unser Ziel war und ist es, den Mandanten Sorgen, Kosten und Zeit zu ersparen und ein wirtschaftlich sinnvolles Ergebnis unter Wahrung der Mandanteninteressen zu erzielen. Der große Runde Tisch in unserer Bibliothek ist Symbol dieser Zielsetzung.

Bei aller breitgefächerten Kompetenz haben sich bei den einzelnen Gesellschaftern Schwerpunkte der anwaltlichen Tätigkeit herausgebildet, die für unsere Kanzlei signifikant geworden sind und diese auch in Fachkreisen bekannt gemacht hat.

Dies gilt insbesondere für die Rechtsgebiete, in denen unseren Sozien Fachanwaltsbezeichnungen verliehen worden, d.h. für das Arbeitsrecht, das Agrarrecht, das Bau- und Architektenrecht, das Miet- und Wohnungseigentumsrecht sowie das Verwaltungsrecht, aber auch in besonderer Weise für das Familienrechts und das Erbrecht. Schwerpunkte bilden darüber hinaus das Verkehrsrecht und Versicherungsrecht.

Wir bieten unsere Mandanten kompetente Beratung, engagierte Vertretung ihrer Interessen und die Suche nach einer kosteneffizienten, wirtschaftlichen Lösung ihrer Probleme. Dabei arbeiten wir selbstverständlich mit anderen Fachberater Ihres Vertrauens, insbesondere Gutachtern oder Steuerberatern, zusammen, soweit dies notwendig und von Ihnen gewünscht ist.

Dabei klären wir Sie selbstverständlich von Anfang an über die zu erwartende Höhe der Kosten unserer Tätigkeit auf und auch über etwaige Risiken, deren Realisierung dazu führen kann, dass die gesamte Kostenlast einer streitigen Auseinandersetzung bei Ihnen verbleibt.

Wenn sie Rat und Unterstützung benötigen, rufen Sie uns an und vereinbaren Sie einen Termin.

Wir freuen uns auf Sie.