Das Baurecht beschäftigt sich mit all den rechtlichen Problemen, die rund ums Bauen entstehen können. Dabei geht es nicht nur um den Neubau von baulichen Anlagen, oft sind es auch die kleinen Aufträge wie die Sanierung des Badezimmers und der Anbau eines Wintergartens, die zum Streit zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer führen. Was war vom Auftragnehmer geschuldet? Hat er dies mangelfrei erbracht? Welche Vergütung steht ihm für seine Leistung zu? Sind eventuelle Mängel auf Fehler in der Planung und zurück zu führen und hätten sie bei ordnungsgemäßer Überwachung der Baustelle durch den Architekten vermieden werden können?
Wir vertreten mittelständische Unternehmen wie auch private und öffentliche Auftraggeber bei der Durchsetzung ihrer bauvertraglichen Rechte.
Daneben gehört zum Architektenrecht auch die Durchsetzung der Honorarforderungen der Architekten und Ingenieure auf der Basis der HOAI.
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