Das Familienrecht beschäftigt sich mit Fragestellungen rund um den Bereich Ehe und Kinder. Beabsichtigt man, eine Ehe einzugehen, können sowohl im Vorfeld als auch nach Eheschließung Regelungen getroffen werden, die Gegenstand eines Ehevertrags sind, um im Fall des Scheiterns der Ehe Streitpunkte zu vermeiden.
Für den Fall des Scheiterns der Ehe vertreten wir Sie auch im Ehescheidungsverfahren und beraten Sie rund um das Thema Unterhalt, Zugewinn, Versorgungsausgleich, Hausrat und Ehewohnung. Die Kindschaftssachen betreffen insbesondere das Sorgerecht, das Umgangsrecht und den Kindesunterhalt.
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