Kosten

Die Gebühren für unsere Tätigkeit richten sich grundsätzlich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz, das in den meisten Fällen eine Abrechnung nach Gegenstandswert vorsieht teilweise aber auch nach Betragsrahmengebühren. Abhängig von der Art der Tätigkeit kommt jedoch in besonderen Fallgestaltungen auch der Abschluss einer Vergütungsvereinbarung in Betracht auf Stundenbasis bzw. nach Pauschalhonorar.

Sollten Sie einen Rechtsschutzversicherungsvertrag abgeschlossen haben, stellt sich selbstverständlich immer zuerst die Frage, ob nicht die Rechtsschutzversicherung für das Mandat eintrittspflichtig ist (mehr dazu unter Rechtschutzversicherung).

Sollten Sie keine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen haben, besteht ggf. die Möglichkeit, im Rahmen der außergerichtlichen Interessenvertretung bei dem für Sie zuständigen Amtsgericht einen sog. „Beratungshilfeschein“ zu beantragen (mehr dazu unter Beratungshilfe) oder im Bereich der gerichtlichen Vertretung Prozesskostenhilfe bzw. Verfahrenskostenhilfe zu beantragen (mehr dazu unter Prozesskostenhilfe/Verfahrenskostenhilfe).