Das Erbrecht beschäftigt sich mit Fragen rund um den Todesfall. Im Rahmen unserer Tätigkeit unterstützen wir Sie nicht erst, wenn der Erbfall bereits eingetreten ist, z.B. zur Frage der Erbenstellung, Pflichtteilsanteil, Nachlassermittlung, Erbausschlagung etc., sondern bereits im Vorfeld.
Viele Streitigkeiten unter Erben lassen sich verhindern, wenn der Erblasser im Vorfeld den gesetzlichen Regelungen entsprechende Dokumente aufgesetzt hat, wie z.B. ein Testament oder in der zweiseitigen Form einen Erbvertrag, bei dem neben dem Erblasser noch eine weitere Person beteiligt ist. Auch können z.B. Eheleute im Vorfeld bindende Regelungen treffen für den Fall, dass einer der Eheleute vorverstirbt.
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Rechtsanwältin
Fachanwältin für Agrarrecht, für Arbeitsrecht und für Miet- & Wohnungseigentumsrecht