Rechtschutzversicherung

Haben Sie eine Rechtschutzversicherung abgeschlossen, benötigen wir den Namen der Versicherung und Ihre Vertragsnummer; haben Sie schon eine Schadensnummer, so benötigen wir diese. Tragen Sie diese Angaben bitte in den Mandantenbogen (mehr dazu unter Mandantendaten) ein.

Aber Achtung: Ist das Thema, das Gegenstand unserer Beauftragung sein soll, auch versichert? Denn Ihre Rechtschutzversicherung hat mit Ihnen bestimmte Risikoausschlüsse vereinbart, die immer wieder greifen. Insbesondere ist bei allen Versicherern das Baurisiko ausgeschlossen. Die Auseinandersetzung einer Miteigentümergemeinschaft kann dem Ausschluss der Risiken des Gesellschaftsrechts unterliegen.

Ist das Risiko nicht versichert, ist es wichtig, dass sich Anwalt und Mandant zeitnah – z.B. durch Honorarvereinbarung – darüber einigen, wie die anwaltliche Tätigkeit vergütet werden soll. Nur so können Abrechnungsprobleme vermieden werden, wenn Ihre Versicherung nicht eintrittspflichtig ist.