Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Das Miet- und Wohnungseigentumsrecht beschäftigt sich mit sämtlichen Fragen rund um die von Ihnen angemietete, vermietete oder erworbene Immobilie.

Die mietrechtlichen Angelegenheiten befassen sich insbesondere mit der Frage, ob über Betriebskosten richtig abgerechnet wurde, ob auf Vermieterseite/Mieterseite eine Möglichkeit zur (ggf. fristlosen) Kündigung besteht, mit Fragen zur Mieterhöhung und zur Minderung, wenn Mängel am Mietobjekt auftreten. Wir beraten und vertreten Vermieter/Mieter selbstverständlich auch im Rahmen der Abwicklung nach Beendigung eines Mietverhältnisses (Kaution, Schadenersatz etc.).

Das Wohnungseigentumsrecht birgt viele Fallstricke, da es sich um eine besondere Art des Eigentums handelt, dem nicht nur Rechte, sondern auch Pflichten folgen. Hier beraten/vertreten wir Sie in sämtlichen Belangen, sei es im Rahmen der Begründung von Wohnungseigentum, während der laufenden Nutzung ( richtige Beschlussfassung in der Eigentümerversammlung ), aber auch zum Wirtschaftsplan, zur Jahresabrechnung, im Falle der Veräußerung des Miteigentumsanteils etc.. Unsere Tätigkeit erfasst selbstverständlich auch die Vertretung in Wohnungseigentumsverfahren vor Gericht.

Ihre Ansprechpartner:

Jutta Pesch

Jutta Pesch

Rechtsanwältin
Fachanwältin für Agrarrecht, für Arbeitsrecht und für Miet- & Wohnungseigentumsrecht

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