Rechtsanwältin
Rechtsanwältin Holtz-Erhart hat ihr Abitur im Jahr 1999 am Gymnasium Ricarda-Huch in Krefeld abgelegt. Danach schloss sich das Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Bielefeld mit Ablegung des ersten Staatsexamens im Jahr 2004 an.
Von 2005 bis 2007 hat Rechtsanwältin Holtz-Erhart ihre Referendarzeit in Krefeld am Amts- und Landgericht Krefeld verbracht und war schon während dieser Zeit regelmäßig in der Sozietät tätig. Die Zulassung als Rechtsanwältin besteht seit dem 18.03.2007.
Rechtsanwältin Holtz-Erhart ist Gesellschafterin der Kanzlei Walber, Holtz & Partner GbR.
Rechtsanwältin Holtz-Erhart hat den Fachanwaltslehrgang Familienrecht erfolgreich absolviert und hat ihre Tätigkeitsschwerpunkte vor allem im Familienrecht, Mietrecht/ Wohnungseigentumsrecht, Verkehrsrecht, allgemeines Vertragsrecht bei Autokauf, Haushaltsgeräte etc.
Sekretariat: