Das Verwaltungsrecht regelt das Verhältnis des Staates zum Bürger. Aufgabe der anwaltlichen Tätigkeit im Verwaltungsrecht ist es, zu vermeiden, dass Behörden zu Unrecht in die Rechte des Bürgers eingreifen; sei es durch zu weitgehende belastende Maßnahmen, sei es durch zu Unrecht verweigerte begünstigende Entscheidungen der Behörde.
Ein zentraler Bereich der verwaltungsrechtlichen Tätigkeit unserer Kanzlei liegt in den baurechtlichen / immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren, die – je nach Fallkonstellation – Berührungen zum Naturschutzrecht, Wasserrecht, Denkmalschutzrecht, Straßenrecht etc. haben.
Zum Verwaltungsrecht gehört auch die Vertretung der Eigentümerinteressen in den unterschiedlichen Planungsverfahren wie z.B. der gemeindlichen Bauleitplanung oder aber in vorhabenbezogenen Planungsverfahren, wie Bundesfernstraßenplanung.
Mit der Planung von konkreten Vorhaben sind immer wieder auch Beeinträchtigungen von Rechtspositionen einzelner Grundstückseigentümer verbunden, sodass sich Entschädigungsfragen stellen. Hier sind wir seit vielen Jahren insbesondere für die betroffenen Grundstückseigentümer im Rahmen der Entschädigungsverfahren mit großem Erfolg tätig.
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