Prozesskostenhilfe/Verfahrenskostenhilfe

Soweit es Ihre Vertretung in gerichtlichen Verfahren anbelangt, kommt die Beantragung von Verfahrenskostenhilfe (in Verfahren nach dem Familienrechtsverfahrensgesetz) bzw. Prozesskostenhilfe (in allen übrigen Verfahren) in Betracht. Prozesskostenhilfe/ Verfahrenskostenhilfe wird dann vom Gericht bewilligt, wenn Sie aus eigenen finanziellen Mitteln nicht in der Lage sind, die Kosten einer streitigen Auseinandersetzung vor Gericht zu tragen (Anwalts- und Gerichtskosten).

Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite www.justiz.nrw.de , dort unter Bürgerservice und weiter unter „Formulare“ und sodann „Prozesskostenhilfe/Verfahrenskostenhilfe (in Familiensachen).“