Bei der Beratungshilfe handelt es sich um eine staatliche Leistung, die Personen gewährt wird, die sich rechtlichen Rat/eine außergerichtliche Vertretung durch einen Anwalt aus eigenen Mitteln nicht leisten können. Um in Erfahrung zu bringen, ob für Sie Beratungshilfe in Betracht kommt, wenden Sie sich bitte, bevor Sie einen Termin mit uns vereinbaren, an das Amtsgericht an Ihrem Wohnort.
Der Antrag kann direkt beim Amtsgericht gestellt werden und Ihnen wird sofort bei Vorliegen der Voraussetzungen ein sog. „Beratungshilfeschein“ ausgehändigt, den Sie dann dem Anwalt vorlegen. Der Beratungshilfeschein gewährleistet, dass die bei dem Anwalt entstehenden Kosten von der Staatskasse übernommen werden. Sie müssen für das Honorar nicht aufkommen. Sie sind lediglich verpflichtet, eine sog. „Beratungshilfegebühr“ von noch bis zu € 15,00 an den Anwalt zu zahlen.
Weitere Informationen hierzu finden Sie auf der Seite www.justiz.nrw.de, dort unter „Bürgerservice“ und weiter unter „Formulare“ und sodann „Beratungshilfe“ oder auf der Seite www.ag-krefeld.nrw.de/aufgaben/abteilungen/Beratungshilfe/index.php.